Allgemeine Geschäftsbedingungen der H2BO GmbH
§ 1 - Geltung der Bedingungen
(1.) Unsere Lieferung, Leistungen und Angebote erfolgen ausschließlich zu den nachfolgenden Geschäftsbedingungen und gelten ausschließlich gegenüber Unternehmern, juristischen Personen des Öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtlichen Sondervermögen im Sinne des § 310 Abs. 1 BGB. Diese gelten somit auch für alle künftigen Geschäftsbeziehungen, auch wenn sie nicht nochmals ausdrücklich vereinbart werden. Abweichende, entgegenstehende oder ergänzende allgemeine Geschäftsbedingungen, insbesondere die des Kunden, werden, selbst bei Kenntnis, nicht Vertragsbestandteil, es sei denn, ihrer Geltung wird durch bevollmächtigte Vertreter der H2BO GmbH ausdrücklich schriftlich zugestimmt.
(2.) Alle Vereinbarungen, die zwischen der H2BO GmbH und dem Besteller getroffen werden, sind zu deren Wirksamkeit schriftlich festzuhalten.

§ 2 - Vertragsschluss
(1.) Der Kunde erhält ein Preisangebot, welche sämtliche relevanten Vertragsparameter beinhaltet. Sofern der Kunde dieses Angebot innerhalb von vier Wochen angenommen hat, kommt ein wirksames Vertragsverhältnis zustande.
(2.) Sämtliche Angaben in Katalogen, Preislisten und anderen Unterlagen beschreiben und erläutern die darin erwähnten Produkte. Sie können unvollständig und ungenau sein, weshalb sie nicht als Zusicherungen einzelner Eigenschaften verstanden werden dürfen.
(3.) Es wird darauf hingewiesen, dass das einzig verbindliche Dokument für die Produktionsdurchführung der den Kunden vorab zur Verfügung gestellte Korrekturabzug ist. Vor Produktionsbeginn wird dieser Korrekturabzug vom Kunden ausdrücklich freigegeben, so dass auf dieser Grundlage eine Produktion erfolgt.
(4.) Im Rahmen der Produktionsdurchführung kann es aufgrund äußerer Umstände (z. B. Temperatur, Luftdruck, Maschinensetup, etc.) zu geringfügigen Farbabweichungen gegenüber der Druckdatei sowie gegenüber zuvor produzierten Karten in gleichem Design kommen. Derartige Abweichungen stellen jedoch keinen Mangel dar, welcher Gewährleistungsansprüche gegenüber der H2BO GmbH begründet.

§ 3 - Preise, Preisänderungen
(1.) Die ausgewiesenen Preise sind Nettopreise und schließen daher die jeweils gültige gesetzliche Umsatzsteuer nicht ein. Sie verstehen sich ab Lager Bochum, ausschließlich Verpackung, Fracht und Versicherung. Skontoabzüge werden nicht anerkannt.
(2.) Rechnungen sind innerhalb von 14 Tagen nach Rechnungsdatum zu bezahlen. Nach Ablauf der vorgenannten Zahlungsfrist befindet sich der Kunde - ohne dass es einer weiteren Mahnung bedarf - in Zahlungsverzug.

§ 4 - Lieferung
(1.) Die Gefahr geht auf den Kunden über, sobald die verkaufte Sache an den Spediteur / den Frachtführer oder einer sonst zur Ausführung der Versendung bestimmten Person oder Anstalt übergeben worden ist. Soweit keine schriftliche Anweisung des Kunden vorliegt, bestimmen wir die Art des Versendes.
(2.) Alle von der H2BO GmbH genannten Termine und Fristen sind Ca.-Angaben, soweit nicht schriftlich ausdrücklich etwas anderes vereinbart ist. Es wird keine Gewähr für die Dauer des Transports und dessen rechtzeitige Ankunft beim Kunden übernommen.
Termine und Fristen verlängern sich in der Weise, wie sich die Lieferung oder Leistung aus Gründen, die der Kunde zu vertreten hat, verzögert. Im Falle höherer Gewalt (beispielsweise behördliche Maßnahmen, Streiks, Aussperrungen, Betriebs- oder Verkehrsstörungen, Roh- oder Betriebsstoffverknappung) sowie beim Eintritt unvorhersehbarer Umstände, die die H2BO GmbH nicht zu vertreten hat und die uns oder unseren Lieferanten die Lieferung wesentlich erschweren oder unmöglich machen, verlängern sich vereinbarten Lieferfristen um die Dauer der Behinderung. In diesem Fall werden unsere Kunden unverzüglich benachrichtigt.
(3.) Kommt der Kunde in Annahmeverzug, so ist die H2BO GmbH berechtigt, den ihr entstandenen Schaden einschließlich etwaiger Mehraufwendungen geltend zu machen. In diesem Fall geht auch die Gefahr eines zufälligen Untergangs oder einer zufälligen Verschlechterung der gelieferten Ware auf den Kunden über.

§ 5 - Kündigungsrechte
Wenn nach Abschluss des Vertrages Umstände bekannt werden, aufgrund derer die Zahlung des vereinbarten Entgeltes gefährdet ist, so ist die H2BO GmbH berechtigt, den Vertrag aus wichtigem Grund zu kündigen und die Herausgabe der bereits gelieferten Gegenstände zu verlangen. Ein Anspruch auf Schadenersatz wegen Nichterfüllung bleibt unberührt. Eine derartige Gefährdung liegt insbesondere vor, wenn die Eröffnung eines Insolvenzverfahrens droht oder sich aus Zwangsvollstreckungsmaßnahmen oder zu Protest gegangenen Schecks oder Wechsel ergibt, dass der Kunde seinen Zahlungsverpflichtungen nicht ordnungsgemäß nachkommt.

§ 6 - Haftung
Außerhalb unserer gesetzlichen Gewährleistungspflichten haftet die H2BO GmbH nur bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit und bei schuldhafter Verletzung wesentlicher Vertragspflichten. Im letztgenannten Fall ist die Haftung - außer bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit - auf vertragstypischen, vernünftigerweise vorhersehbaren Schäden beschränkt. Jede weitergehende Haftung, gleich aus welchem Rechtsgrund, ist ausgeschlossen. Soweit die Haftung der H2BO GmbH ausgeschlossen oder beschränkt, gilt dies auch für die persönliche Haftung ihrer Organe und für Erfüllungs- und Verrichtungsgehilfen, insbesondere für Mitarbeiter.
§ 7 - Eigentumsvorbehalt
(1.) Bis zur Erfüllung aller Forderungen, die uns, der H2BO GmbH, aus jedem Rechtsgrund gegen den Kunden jetzt oder künftig zustehen, behalten wir uns das Eigentum an den gelieferten Waren vor (Vorbehaltsware). Der Kunde darf über die Vorbehaltsware nicht verfügen.
(2.) Bei Zugriffen Dritter - insbesondere Gerichtsvollzieher - auf die Vorbehaltsware hat der Kunde auf unser Eigentum hinzuweisen und uns unverzüglich zu benachrichtigen, damit wir unsere Eigentumsrechte durchsetzen können. Soweit der Dritte nicht in der Lage ist, uns die in diesem Zusammenhang entstandenen gerichtlichen oder außergerichtlichen Kosten zu erstatten, haftet hierfür der Kunde.
(3.) Bei Verarbeitung und Einbau von Sachen erwirbt die H2BO GmbH - solange eine vollständige Zahlung noch nicht erfolgt ist - Miteigentum an dem hergestellten Werk in Höhe des Wertes des Produktes bzw. der Leistung.

§ 8 - Zahlung
(1.) Verkaufspersonal und technisches Personal sind zum Inkasso in bar oder zur Scheckentgegennahme nur gegen Vorlage einer entsprechenden Empfangsvollmacht berechtigt. Im Übrigen können Zahlungen mit befreiender Wirkung nur unmittelbar an uns oder auf ein von uns angegebenes Bankkonto erfolgen.
(2.) Die Ablehnung von Schecks oder Wechseln behalten wir uns ausdrücklich vor. Die Annahme erfolgt stets nur zahlungshalber. Diskont- und Wechselspesen gehen zu Lasten des Kunden und sind sofort fällig.
(3.) Kommt der Kunde in Zahlungsverzug, so ist die H2BO GmbH berechtigt, Verzugszinsen in Höhe von 8 % über dem jeweiligen gültigen Basiszins einzufordern.
(4.) Wir sind berechtigt, trotz anderslautender Bestimmungen des Kunden Zahlungen zunächst auf dessen ältere Schulden anzurechnen, und werden den Kunden über die Art der erfolgten Verrechnung informieren. Sind bereits Kosten und Zinsen entstanden, so sind wir berechtigt, die Zahlung zunächst auf die Kosten, dann auf die Zinsen und zuletzt auf die Hauptleistung anzurechnen.

§ 9 - Schadensersatz
Der Kunde verpflichtet sich, die gelieferte Ware abzunehmen und die vertragsgemäße Beschaffenheit der Lieferung zu überprüfen. Wenn der Kunde nach Ablauf der gesetzten Frist die Annahme verweigert oder vorher ausdrücklich erklärt, nicht abnehmen zu wollen, kann die H2BO GmbH vom Vertrag zurücktreten und Schadensersatz wegen Nichterfüllung verlangen. In diesem Falle ist die H2BO GmbH berechtigt, unbeschadet der Möglichkeit, einen höheren tatsächlichen Schadensersatz geltend zu machen, 20 % der vereinbarten Leistungsvergütung als Schadensersatz zu fordern. Der Schadensbetrag ist höher anzusetzen, wenn die H2BO GmbH einen höheren Schaden nachweist. Dem Kunden bleibt der Nachweis, dass kein Schaden entstanden ist oder dieser wesentlich niedriger als die Pauschale ist, ausdrücklich vorbehalten. Vorstehende Regelung gilt entsprechend, wenn der Kunde unberechtigt vom Vertrag zurücktritt.

§ 10 - Gerichtsstand, anwendbares Recht
(1.) Gerichtsstand ist ausschließlich Bochum. Dies gilt auch, falls der Kunde nach Vertragsschluss seinen Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthaltsort aus der Bundesrepublik Deutschland in das Ausland verlegt. Weiterhin gilt diese Regelung, falls Wohnsitz oder gewöhnlicher Aufenthalt des Kunden im Zeitpunkt der Klageerhebung nicht bekannt sind.
(2.) Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts (CISG).

Bochum, Mai 2023
H2BO GmbH